Eine Elektrikerin aus dem Ruhrgebiet hat zwei neue Seiten online. Die eine heißt „Wallbox-Installation in Dortmund“ und beschreibt, was ihr Betrieb macht und wie man einen Termin bekommt. Die andere heißt „Sicherung fliegt immer wieder raus: was tun?“ und erklärt Schritt für Schritt, wie man die Ursache eingrenzt. Gleicher Betrieb, gleiche Domain, gleiche Autorin. Für Google sind es trotzdem zwei sehr verschiedene Fälle, denn nur bei der zweiten kann ein Fehler im Text jemanden verletzen.
Genau darum geht es bei YMYL. Der Begriff klingt nach Gesundheitsportalen und Banken, betrifft aber genauso Steuerberater, Physiotherapeutinnen, Versicherungsmakler, Online-Shops und Handwerksbetriebe mit Ratgeberteil. Dieser Text erklärt, was YMYL laut Google bedeutet, wie du für jede Seite einschätzt, ob sie dazugehört, und was du konkret tun kannst.
YMYL heißt: Ein Fehler kann jemandem schaden
YMYL steht für „Your Money or Your Life“. Der Begriff stammt aus den Search Quality Rater Guidelines, dem Handbuch, nach dem externe Prüferinnen und Prüfer für Google Suchergebnisse bewerten. Gültig ist die Fassung vom 11. September 2025. YMYL-Themen sind dort solche, die Gesundheit, finanzielle Stabilität oder Sicherheit von Menschen oder das Wohl der Gesellschaft erheblich beeinflussen können.
Ein Thema wird auf zwei Wegen dazu. Entweder ist es selbst gefährlich, etwa Selbstverletzung oder Straftaten. Oder es wird gefährlich, wenn der Inhalt ungenau ist. Für kleine Websites ist fast immer der zweite Fall gemeint. Die Richtlinien nennen Beispiele wie die Symptome eines Herzinfarkts, Geldanlage, Verhalten bei einem Erdbeben oder die Frage, wer wählen darf. Gefährlich wird es erst, wenn eine Angabe nicht stimmt und jemand danach handelt.
Zur Einordnung: Die Rater Guidelines sind kein Ranking-Algorithmus, einzelne Bewertungen beeinflussen das Ranking laut Google nicht direkt. In der Dokumentation für Website-Betreiber schreibt Google aber, dass die Systeme bei solchen Themen Inhalten mit starkem E-E-A-T noch mehr Gewicht geben. Was E-E-A-T ist und warum es dafür keinen messbaren Wert gibt, steht in E-E-A-T-Signale.
Vier Kategorien, eine davon neu gefasst
Mit der Fassung vom September 2025 hat Google die YMYL-Definition überarbeitet. Seitdem gibt es vier Kategorien:
| Kategorie | Worum es geht |
|---|---|
| Health or Safety | körperliche, seelische und emotionale Gesundheit sowie jede Form von Sicherheit, auch im Netz |
| Financial Security | alles, was die Fähigkeit beeinträchtigen kann, sich selbst und die Familie zu versorgen |
| Government, Civics & Society | Themen, die Gruppen von Menschen betreffen, Fragen von öffentlichem Interesse, Vertrauen in Institutionen, Informationen zu Wahlen |
| Other | alles andere, was Menschen schaden oder das Wohl der Gesellschaft beeinträchtigen kann |
Die dritte Kategorie ist die neu gefasste. Für die meisten kleinen Betriebe spielt sie selten eine Rolle, sie kann aber greifen, wenn ein Verein über Behördenwege schreibt oder eine Kanzlei über Aufenthaltsrecht informiert. Für Praxen, Kanzleien, Finanzdienstleister, Shops und Handwerk sind die ersten beiden Kategorien die entscheidenden.
YMYL entscheidet sich pro Seite, nicht pro Branche
Der häufigste Denkfehler ist die Frage „Ist meine Branche YMYL?“. Google bewertet Themen und damit einzelne Seiten. Entscheidend ist laut Richtlinien, ob das Thema selbst Gesundheit, Geld oder Sicherheit erheblich beeinflussen kann, nicht ob sich irgendein Schaden konstruieren lässt.
Dazu kommt: YMYL ist ein Spektrum, kein Schalter. Google unterscheidet „klar YMYL“, „vielleicht YMYL“ und „nicht YMYL“ und gibt Beispielpaare. Wann man in die Notaufnahme sollte, ist klar YMYL. Wie oft man die Zahnbürste wechselt, ist ein Gesundheitsthema, über das man aber locker mit Freunden spricht, also nur vielleicht. Wie oft man Jeans wäscht, ist es nicht. Die meisten Themen im Netz sind laut Google kein YMYL.
Daraus ergeben sich zwei Testfragen für jede Seite. Würde ein vorsichtiger Mensch dazu lieber eine Fachperson fragen, weil schon kleine Fehler schaden können? Dann eher YMYL. Würden die meisten das beim Kaffee mit Freunden klären? Dann eher nicht.
Zurück zu beispiel-elektro.de. Die Wallbox-Seite beschreibt ein Angebot, ein Fehler darin kostet höchstens einen Auftrag. Der Ratgeber zur Sicherung lädt zum Selbermachen ein. Fehlt dort der Hinweis, wann man die Finger von der Verteilung lässt, kann jemand einen Stromschlag bekommen. Bezeichnenderweise nutzen die Rater Guidelines genau dieses Gewerk als Beispiel für Fachwissen: Tipps zur Neuverkabelung von einer ausgebildeten Elektrikerin sind etwas anderes als die eines Altbau-Fans ohne Elektrikkenntnisse.
Welche kleinen Betriebe typischerweise betroffen sind
Die Tabelle ist eine Einschätzung, abgeleitet aus den vier Kategorien. Google veröffentlicht keine Liste nach Branchen, und es kommt immer auf die einzelne Seite an.
| Betrieb | Einschätzung | Warum |
|---|---|---|
| Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxis | klar YMYL | Symptome, Behandlungen, Medikamente |
| Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme | Ratgeber klar YMYL, Leistungsseiten eher mittel | Gesundheit, Übungsanleitungen |
| Apotheke, auch mit Versand | klar YMYL | Gesundheit plus Zahlung |
| Heilpraktiker, alternative Verfahren | klar YMYL, besonders heikel | Wirkversprechen |
| Steuerberatung, Lohnbuchhaltung | klar YMYL | Fristen, Beträge, finanzielle Folgen |
| Versicherungs- und Finanzmakler | klar YMYL | Altersvorsorge, Absicherung, Kredite |
| Anwaltskanzlei | klar YMYL | Rechtsfolgen mit Geld oder Freiheit |
| Immobilienmakler, Hausverwaltung | YMYL | große Vermögensentscheidungen |
| Online-Shop mit Bezahlung | YMYL wegen der Transaktion | Zahlungsdaten, Kundenservice |
| Elektro, Gas und Heizung | YMYL bei Anleitungen und Sicherheitsthemen | Leistungsseiten weniger kritisch |
| Coaching | Grenzfall | Karriere eher nicht, Ernährung, Trauma oder Schulden klar |
| Maler, Tischler, Agentur, Restaurant | meist nicht | Ausnahmen: Schimmel, Asbest, Statik, Allergene |
Der Online-Shop wird nicht wegen seiner Produkte zum YMYL-Fall, sondern weil Menschen dort bezahlen. Die Rater Guidelines verlangen von jeder Website, die Zahlungen abwickelt oder persönliche Daten abfragt, ausführliche Kontaktinformationen. Und das Coaching zeigt, wie fließend die Grenze ist: Dieselbe Person schreibt auf einer Seite über Bewerbungsgespräche und auf der nächsten über Schulden.
Warum die Messlatte für YMYL-Seiten höher liegt
Für klare YMYL-Themen verlangen die Rater Guidelines „very high Page Quality rating standards“. Das zeigt sich an drei Stellen.
Genauigkeit wird am Expertenkonsens gemessen. Bei YMYL-Informationsseiten zählt, ob der Inhalt mit dem übereinstimmt, was in der Fachwelt als gesichert gilt. Persönliche Erfahrung ist ausdrücklich wertvoll, etwa der Bericht einer Patientin über ihre Behandlung, solange sie dem Fachkonsens nicht widerspricht. Manches muss laut Google aber von Fachleuten kommen, zum Beispiel Informationen zu Medikamenten in der Schwangerschaft, zum Ausfüllen von Steuerformularen oder zur Altersvorsorge.
Reputation wird an Fachleuten gemessen. Rater sollen recherchieren, was andere über eine Website sagen, bei YMYL vor allem Fachleute. Empfehlungen von Fachverbänden gelten als starker Beleg. Selbstauskünfte sollen Rater skeptisch lesen, ein bloßes „Ich bin Experte“ reicht nicht.
Fehlende Verantwortung führt zur schlechtesten Note. Unter den Kriterien für „Lowest“ steht ein vollständiges Fehlen von Informationen darüber, wer für die Website und ihre Inhalte verantwortlich ist, bei YMYL-Seiten und anderen Seiten, die Vertrauen erfordern. Ebenfalls Lowest bekommt eine YMYL-Seite, die erkennbar ohne Fachwissen geschrieben ist, und wer Qualifikationen erfindet, landet auch dort.
Für eine Seite über Jeanspflege ist ein fehlender Autor ein Schönheitsfehler. Für einen Ratgeber über Wechselwirkungen von Medikamenten ist er ein Grund, der Seite nicht zu trauen.
Was das konkret für deine Inhalte heißt
Nichts davon kostet Budget, nur Sorgfalt. Rankings garantiert keiner der Punkte, aber sie beseitigen die typischen Schwächen von YMYL-Seiten.
Eine Fachperson prüft, mit Namen. Jeder YMYL-Text bekommt eine sichtbare Zeile, wer ihn geschrieben und wer ihn fachlich geprüft hat, mit Berufsbezeichnung und Datum: „Fachlich geprüft von Claudia Beispiel, Steuerberaterin, am 28. September 2026.“ Der Name führt auf eine Seite, die zeigt, wer diese Person ist. Wie das aussieht, steht in Autorenseiten erstellen. Markup wie reviewedBy kannst du zusätzlich setzen, Google dokumentiert dafür aber keine Verwendung. Entscheidend ist, was Leser sehen.
Quellen nennen, die ursprünglichen. Google fragt in seinen Leitfragen ausdrücklich nach klaren Quellenangaben. Auf einer Steuerseite heißt das: der Paragraph oder das amtliche Schreiben. Auf einer Gesundheitsseite: die Leitlinie der Fachgesellschaft. Ein anderer Blog, der dasselbe behauptet, ist keine Quelle.
Aktualität ist eine Sicherheitsfrage. Freibeträge, Förderbedingungen, Kassenleistungen und Normen ändern sich. Ein Ratgeber von 2022 kann heute falsch sein, ohne dass sich ein Wort geändert hat. Gib jeder YMYL-Seite einen festen Prüftermin und ein ehrliches „Zuletzt geprüft am“, das du nur änderst, wenn du wirklich geprüft hast. Wie du veraltende Seiten findest, beschreibt Inhalte aktualisieren.
Keine Heil- und keine Renditeversprechen. „Hilft garantiert gegen Rückenschmerzen“ und „sichere fünf Prozent im Jahr“ können rechtlich Ärger bringen, und die Rater Guidelines sehen solche Versprechen kritisch: Ihr Beispiel für gefährlich irreführende Inhalte ist die Behauptung, Lottoscheine seien ein sicherer Weg zur Altersvorsorge. Schreib, was eine Leistung kann, unter welchen Bedingungen und für wen nicht.
Grenzen benennen und an Fachleute verweisen. Ein guter YMYL-Text sagt, wo er aufhört: „Diese Schritte helfen, die Ursache einzugrenzen. Arbeiten im Sicherungskasten gehören in die Hände einer Elektrofachkraft.“ Ein allgemeiner Ratgeber kann den Einzelfall nicht beurteilen, also gehört der Hinweis, wann eine persönliche Beratung nötig ist, in den Text und nicht ins Kleingedruckte. Für Praxen und Kanzleien ist das ohnehin der natürliche nächste Schritt.
Pflichtangaben sind in DACH zugleich Vertrauenssignale
Die Rater Guidelines erkennen ausdrücklich an, dass Länder eigene Gepflogenheiten dafür haben, welche Angaben auf eine Website gehören. Naheliegend, aber nicht von Google bestätigt, ist deshalb: Ein vollständiges Impressum liefert genau das, was ein Rater im deutschsprachigen Raum unter „wer ist verantwortlich“ sucht. Die folgenden Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung, für den eigenen Fall sind Kammer, IHK oder eine Anwältin die richtige Adresse.
Das Impressum steht seit Mai 2024 in § 5 DDG. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. An den Pflichtangaben wie Name, Anschrift, schneller elektronischer Kontakt, Registereintrag und Umsatzsteuer-ID hat sich inhaltlich wenig geändert. Wer noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ stehen hat, signalisiert vor allem eins: Um diese Seite hat sich lange niemand gekümmert.
Reglementierte Berufe geben mehr an. Für Berufe wie Ärztin, Apotheker, Steuerberaterin oder Physiotherapeut verlangt § 5 DDG zusätzlich die gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, der sie verliehen hat, die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo man sie nachlesen kann, und die Kammer, sofern man einer angehört. Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten kommt die Aufsichtsbehörde dazu, etwa bei Versicherungsvermittlern und Immobilienmaklern. Versicherungsvermittler nennen außerdem ihre Registernummer im Vermittlerregister.
Diese Angaben sind die billigste Form überprüfbarer Expertise, denn jeder kann sie in öffentlichen Registern nachprüfen. Genau solche Belege meinen die Rater Guidelines, wenn sie Selbstauskünfte allein nicht gelten lassen. Welche Register und Verzeichnisse dafür in Frage kommen, steht in Vertrauenssignale auf der Website.
Gesundheitswerbung hat enge Grenzen. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet in § 3 irreführende Werbung, etwa wenn Wirkungen behauptet werden, die nicht vorhanden sind, oder fälschlich der Eindruck entsteht, ein Erfolg sei sicher. § 11 begrenzt Werbung gegenüber Laien weiter, unter anderem bei Krankengeschichten und Äußerungen Dritter in missbräuchlicher oder irreführender Form, und verbietet Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen. Sachliche Information über Qualifikation, Schwerpunkte und Leistungen bleibt erlaubt. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt zusätzlich die europäische Health-Claims-Verordnung: Nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben sind erlaubt, und kein Lebensmittel darf als Mittel gegen Krankheiten beworben werden.
Recht und Google zeigen hier in dieselbe Richtung: Qualifikation, Methode und Quellen zu zeigen ist sicherer als Kundenstimmen, denen das Heilmittelwerberecht im Gesundheitsbereich Grenzen setzt. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln, in Österreich etwa § 5 ECG und § 25 Mediengesetz, in der Schweiz für Online-Shops das UWG.
KI-Texte auf YMYL-Seiten: erlaubt, aber nicht ungeprüft
Google bestraft Texte nicht dafür, dass eine KI geholfen hat. Die Rater Guidelines sagen ausdrücklich, dass der Einsatz generativer KI allein nichts über Aufwand und Qualität aussagt. Massenhaft produzierte Seiten ohne Mehrwert gelten dagegen als „Scaled Content Abuse“ und bekommen die schlechteste Note, egal wer sie erzeugt hat.
Bei YMYL liegt das Risiko eines ungeprüften KI-Textes im Inhalt. Sprachmodelle können Fristen erfinden, Freibeträge verwechseln oder amerikanische Rechtslagen auf Deutschland übertragen. Die Rater Guidelines zeigen als Lowest-Beispiel einen Artikel über Krebs, der mit dem Satz eines Sprachmodells beginnt, es habe keinen Zugriff auf aktuelle Daten, und mitten im Satz abbricht.
Die Regel lautet also: KI darf entwerfen, eine Fachperson prüft jede Zahl und steht mit Namen darunter. Das deckt sich mit der EU-KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kennzeichnungspflichtig macht, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Wie weit das bei einem Firmenblog reicht, ist noch nicht abschließend geklärt, und für Chatbots gelten eigene Hinweispflichten.
Was du nicht brauchst
YMYL erzeugt bei kleinen Betrieben schnell das Gefühl, man müsse eine Medienmarke werden. Musst du nicht.
Du brauchst keinen Wikipedia-Eintrag und keine Presseberichte. Die Rater Guidelines sagen ausdrücklich, dass kleine Websites oft wenig oder keine Reputationsinformationen haben und dass das weder für hohe noch für niedrige Qualität spricht. Rater gewichten dann die übrigen Kriterien stärker, und auch hohe Bewertungen bleiben möglich.
Du brauchst keinen Doktortitel für jeden Text. Für Übungen bei Nackenverspannung ist die Physiotherapeutin die richtige Fachperson. Gefragt ist passendes Fachwissen, nicht der höchste Titel.
Und du musst nicht jede Seite behandeln wie einen Notfallratgeber. Leistungsseiten, Anfahrt und Referenzen brauchen keine Fachprüfung mit Quellenapparat. Die Mühe gehört dorthin, wo ein Fehler schaden kann. YMYL-Themen ganz zu meiden wäre dagegen der falsche Schluss, denn ein geprüfter Ratgeber ist für Praxen und Kanzleien oft der Weg, gefunden zu werden, bevor jemand gezielt nach ihnen sucht.
Womit du anfängst
- Liste alle Seiten auf, auf denen du erklärst, berätst oder anleitest, und markiere mit den beiden Testfragen, welche klar YMYL sind.
- Prüfe dort, ob Autor, fachliche Prüfung und ein ehrliches Prüfdatum sichtbar sind, und ergänze, was fehlt.
- Lies jeden YMYL-Text mit der Frage, welche Zahl, Frist oder Aussage heute nicht mehr stimmen könnte, und belege die wichtigsten mit der ursprünglichen Quelle.
- Streiche Heil- und Renditeversprechen und ergänze, wo die Grenze des Textes liegt und wann jemand eine Fachperson braucht.
- Gleiche dein Impressum mit § 5 DDG ab, bei reglementierten Berufen inklusive Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht, und lass im Zweifel Kammer oder IHK draufschauen.
- Verlinke von Team- oder Autorenseite auf öffentliche Register, in denen man dich findet.
- Leg für jede YMYL-Seite einen festen Prüftermin fest, je nach Thema halbjährlich oder jährlich.
Wie Traffalyzer dabei hilft
Ob eine Seite YMYL ist, entscheidet kein Werkzeug, und E-E-A-T kann Traffalyzer nicht messen, weil es dafür keinen Wert gibt. Der Scan prüft die technischen Voraussetzungen, auf denen deine Arbeit aufsetzt.
Er zählt, wie viele Seiten ein Veröffentlichungs- oder Änderungsdatum in den Metadaten tragen (article:published_time, article:modified_time), und erkennt Änderungsdaten, die nicht glaubwürdig sind: Die Seite meldet ein frisches Datum, aber Traffalyzer hat seit Wochen keine inhaltliche Änderung gesehen. Typische Ursache ist ein Theme, das das Datum bei jedem Aufruf neu setzt, und das entwertet jedes ehrliche Prüfdatum. Außerdem zählt der Scan Seiten mit Autorenangabe in den Metadaten (meta name="author" oder article:author). Google wertet diese Tags laut eigener Dokumentation nicht aus, dort zählen die sichtbare Autorenzeile und author im Article-Markup. Nützlich ist die Zahl trotzdem, als Hinweis für andere Systeme wie KI-Assistenten, Feedreader und soziale Netzwerke und als Indikator, ob überhaupt Autoren gepflegt werden.
Dazu misst der Scan die Abdeckung mit strukturierten Daten und prüft HTTPS. Die Liste „Inhalte zum Auffrischen“ schlägt Seiten vor, die zu veralten drohen, und mit verbundener Search Console siehst du, ob Rankings nach deinen Änderungen steigen. Die fachliche Prüfung bleibt bei dir.
Häufige Fragen
Was bedeutet YMYL?
YMYL steht für „Your Money or Your Life“. Google bezeichnet damit Themen, bei denen ungenaue Inhalte die Gesundheit, die finanzielle Stabilität oder die Sicherheit von Menschen oder das Wohl der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen können. Der Begriff stammt aus den Search Quality Rater Guidelines, aktuell in der Fassung vom 11. September 2025.
Ist meine ganze Website YMYL, wenn ich Ärztin oder Steuerberater bin?
Nicht jede Seite. Google bewertet Themen und damit einzelne Seiten, und YMYL ist ein Spektrum. Ratgeber zu Symptomen oder Steuerfristen sind klar YMYL, die Anfahrtsseite nicht. In Praxen und Kanzleien ist der Anteil solcher Seiten aber hoch, deshalb lohnt sich Sorgfalt auf der ganzen Website.
Ist YMYL ein Rankingfaktor?
Nicht als eigener Wert. YMYL ist ein Begriff aus den Richtlinien für menschliche Prüfer, deren Bewertungen nicht direkt ins Ranking einfließen. Google schreibt aber, dass die Systeme bei solchen Themen Inhalten mit starkem E-E-A-T mehr Gewicht geben. Fehlendes Vertrauen wiegt auf YMYL-Seiten also schwerer.
Darf ich auf YMYL-Seiten KI-Texte verwenden?
Ja. Google bewertet Qualität und Aufwand, nicht die Herkunft. Bei YMYL sollte aber jede Zahl, Frist und Empfehlung von einer Fachperson geprüft werden, die mit Namen dafür einsteht. Massenhaft erzeugte Seiten ohne Mehrwert gelten als Spam, egal wie sie entstanden sind.
Muss ich auf YMYL-Seiten ein Datum anzeigen?
Gesetzlich nicht, aber bei Themen, die sich ändern, ist ein sichtbares und ehrliches Prüf- oder Änderungsdatum ein wichtiges Signal für Leser. Google empfiehlt ein erkennbares Datum mit Bezeichnung wie „Aktualisiert“ und das passende Datum im Markup. Setz es nur neu, wenn du wirklich geprüft oder geändert hast.